Spielerisch lernen
Wie Spiele das Lernen erleichtern können
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule für Technik Stuttgart
Schellingstr. 24
70174 Stuttgart 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Spielen und Lernen haben mehr gemeinsam als auf dem ersten Blick zu erkennen ist. Beide verfolgen das Ziel, die Teilnehmenden zum Lösen von Problemen zu bewegen– beim Spielen allerdings meist in einer etwas entspannteren Atmosphäre. Dabei berufen sich sowohl Spieleentwickler als auch Lehrende auf Erkenntnisse der Didaktik und der Neurowissenschaften.
In diesem Workshop wollen wir uns die Vorteile von spielerischen Ansätzen zunutze machen und diese auf die (eigene) Hochschullehre übertragen. In verschiedenen spielerischen Aktivitäten werden wir testen, wie jenseits von Plan- und Rollenspielen Wissen durch Spiele angeeignet, vertieft oder wiederholt werden kann. Wir werden Möglichkeiten des Einsatzes von Spielen in Vorlesungen und im seminaristischen Unterricht kennenlernen und reflektieren. Machen Sie sich bereit für einen Workshoptag voller (Lern-)Spiele.
HINWEIS
Da das Konzept des Seminars es vorsieht, spielerische Aktivitäten in Kleingruppen zu testen und zu entwickeln, sind die aktuellen Abstandsregeln nicht durchgängig zu gewährleisten. Das heißt, dass das Seminar im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst Hygienevorschriften nicht durchgeführt werden kann.
In Absprache mit dem Referenten und der ausrichtenden Hochschule (HFT Suttgart) muss daher das Seminar erneut verschoben werden. So bald ein konkreter Termin fest steht, werden wir Sie informieren.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.