Methoden, die Studierende bewegen!
09:00 - 17:00 Uhr
Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Kinzigallee 1
77694 Kehl 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Lehrende an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
INHALT
In Vorlesungen und Übungen beschränkt sich die Aktivität der Studierenden oft darauf, das Präsentierte mitzuschreiben und gelegentlich Fragen zu stellen. Auch in den Seminaren sind oft nur einige Studierende aktiv, die Mehrheit verhält sich passiv.
In diesem Workshop wird zunächst der Unterschied zwischen einer dozierenden und einer teilnehmeraktivierenden Lehre verdeutlicht. Danach werden vielfältige Möglichkeiten präsentiert, Studierende aktiv in Lehrveranstaltungen mit einzubinden. Viele der vorgestellten Methoden werden in der Veranstaltung direkt genutzt.
Am Ende findet eine Transferübung statt, in der besprochen wird, welche der durchgeführten Methoden sich am besten in die eigene Lehre integrieren lassen.
HINWEIS
Da momentan nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Situation entwickelt, ist es möglich, dass wir die Rahmenbedingungen der Veranstaltung an die jeweils aktuellen Corona-Verordnungen anpassen müssen. Wir werden Sie rechtzeitig über Änderungen informieren.
Die Veranstaltung fällt unter das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
KOSTEN
Für Lehrbeauftragte sowie Professorinnen und Professoren an staatlichen und kirchlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg fallen keine Seminargebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.