Design Thinking kennenlernen
Eine Methode zur innovativen Lösungsgenerierung
10:00 - 17:30 Uhr
Hochschule Biberach
Karlstrasse 11
88400 Biberach 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Design Thinking ist eine innovative Methode und auch eine Denkhaltung für komplexe Fragestellungen, die in immer mehr Unternehmen sowie in der Bildung erfolgreich eingesetzt wird. Multidisziplinäre Teams aus ca. 5 – 6 Personen erarbeiten gemeinsam in einem strukturierten, innovativen Prozess Lösungen für eine komplexe Fragestellung, die sog. „Design Challenge”. Design Thinking ist dabei nicht auf die Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen begrenzt, sondern kann auch zur Problemanalyse und zur innovativen Lösungsgenerierung eingesetzt werden.
In diesem Workshop durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die einzelnen Phasen des Design Thinking-Prozesses, probieren unterschiedliche Methoden je Phase selbst aus und lernen die Prinzipien und Arbeitskultur der Innovationsmethode kennen. Darüber hinaus werden abschließend Anwendungsmöglichkeiten in der Lehre sowie im Arbeitsalltag reflektiert.
Inhalte des Workshops sind:
Analyse von Zielgruppen und ihrer Bedürfnisse in kreativen und strukturierten Arbeitsprozessen, Erarbeitung einer Vielzahl an innovativen Lösungsmöglichkeiten mit Hilfe unterschiedlicher Tools zur Ideenfindung, direktes Testen von innovativen Lösungen mit Hilfe von Prototypen.
Didaktisch orientiert sich das Seminar am sechs-stufigen Design Thinking-Prozess.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.