Landeslehrpreis

Jährliche Verleihung an engagierte Lehrende

Der Landeslehrpreis für die Fachhoch-
schulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wurde erstmals 1996 ver-
geben. Er wurde bis 2008 jährlich an fünf bis sieben Preisträger/innen verliehen und ist mit insgesamt 56.000 Euro dotiert. Das Preisgeld ist für dienstliche Zwecke nach freier Entscheidung des Preisträgers bzw. der Preisträgerin verwendbar. Das Verga-
beverfahren sieht ein Vorschlagsrecht der Studierenden vor. Nach positiven Voten der jeweiligen Hochschulsenate, der Arbeitsgruppe 'Leistungsanreize in der Lehre (LARS)', sowie der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften entscheidet das Wissenschaftsministerium über die Vergabe.
 
Im Jahr 2009 wurde seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst das Vergabeverfahren umgestellt: Die Kunst- und Musikhochschulen sowie die Duale Hochschule werden fortan in das Konzept miteinbezogen. 
Im Rahmen einer zentralen hochschulartenübergreifenden Veranstaltung wird pro Hochschulart ein Landeslehrpreis verliehen. Die Preissumme beträgt je Preisträger/in und Hochschule 50.000 Euro.
 
Neu hinzu kommt ferner die Würdigung besonderen studentischen Engage-
ments durch einen mit 5.000 Euro dotierten Sonderpreis.