Landeslehrpreis
Jährliche Verleihung an engagierte Lehrende

schulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wurde erstmals 1996
ver-
geben. Er wurde bis 2008 jährlich an fünf bis sieben Preisträger/innen verliehen und
ist mit insgesamt 56.000 Euro dotiert. Das Preisgeld ist für
dienstliche Zwecke nach freier Entscheidung des Preisträgers bzw. der
Preisträgerin verwendbar. Das Verga-
beverfahren sieht ein
Vorschlagsrecht der Studierenden vor. Nach positiven Voten der
jeweiligen Hochschulsenate, der Arbeitsgruppe 'Leistungsanreize in
der Lehre (LARS)', sowie der Rektorenkonferenz der Hochschulen
für Angewandte Wissenschaften entscheidet das Wissenschaftsministerium über die Vergabe.
Im Jahr 2009 wurde seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst das Vergabeverfahren umgestellt: Die Kunst- und
Musikhochschulen sowie die Duale Hochschule werden fortan in das Konzept
miteinbezogen.
Im Rahmen einer zentralen hochschulartenübergreifenden
Veranstaltung wird pro Hochschulart ein Landeslehrpreis verliehen. Die
Preissumme beträgt je Preisträger/in und Hochschule 50.000 Euro.
Neu hinzu
kommt ferner die Würdigung besonderen studentischen Engage-
ments durch
einen mit 5.000 Euro dotierten Sonderpreis.